Leistung

Bauführer nach § 25 NÖ BO

Bei Neu- und Zubau gesetzlich zu bestellen. Wir übernehmen die Funktion und stellen die Bauführerbescheinigung aus.

Bauführung nach § 25 NÖ BO bei BTS°
Leistungsumfang

Wir übernehmen die Bauführung

Der Bauführer ist der verlängerte Arm der Baubehörde. Bestellt wird er vom Bauherrn und spätestens bei Baubeginn gemeldet.

Zu bestellen ist er bei Neu- und Zubau, bei der Errichtung baulicher Anlagen, bei Abänderungen mit Auswirkung auf Standsicherheit, Brandschutz oder Belichtung, bei Veränderung der Geländehöhe und bei bestimmten Abbrüchen.

Wir achten auf die ordnungsgemäße Ausführung und stellen die Bauführerbescheinigung aus. Sie bestätigt die bewilligungsgemäße Ausführung, gehört zur Fertigstellungsanzeige und ist Voraussetzung für die rechtmäßige Benützung.

Reden wir über Ihr Projekt.

Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich - persönlich oder online.

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